Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite
geoportal.kreis-guetersloh.de
Die Kreisverwaltung Gütersloh hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich
zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen
Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen
Parlaments stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite
https://geoportal.kreis-guetersloh.de und seine Unterseiten. Dazu gehört auch die Internetseite
https://opendata.kreis-guetersloh.de mit ihren Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die technische Entwicklung im Internet (Browser, Gestaltung von Websites) ist sehr
dynamisch und schreitet laufend fort. Deshalb kann es dennoch sein, dass Inhalte nicht
barrierefrei sind. PDF- Dokumente sind derzeit häufig noch nicht ausreichend barrierefrei.
Wir bemühen und um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.
Aktuell sind noch keine Erläuterungen in Gebärdensprache umgesetzt. Dies liegt jedoch
daran, dass wir keinerlei Inhalte mit gesprochener Sprache eingebunden haben. Sollte sich
das ändern, werden wir diese Barriere entweder durch Untertitel oder durch eine
Übersetzung in Gebärdensprache beseitigen.
Es besteht das Bewusstsein, dass die Gebärdensprache eine eigene Grammatik besitzt, sodass auch geschriebener Text für Menschen, die nicht in der Lautsprache kommunizieren, Barrieren aufweist. Die Umsetzung der Übersetzungen in Gebärdensprache erfordert einen hohen Aufwand. Eine Realisierung ist angedacht.
Weiterhin können unsere PDF-Dokumente Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit
aufweisen. Die Behebung dieser Mängel wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten
daher um Geduld und versichern, dass wir daran arbeiten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02. November 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen, Hinweisen auf Mängel und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit wenden Sie
sich bitte an das Sachgebiet Geodatenservice der Abteilung Geoinformation, Kataster und
Vermessung des Kreises Gütersloh:
Kreis Gütersloh
Abt. 4.1. – Geoinformation, Kataster und Vermessung
-Geodatenservice-
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
eMail: support.gis@kreis-guetersloh.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NordrheinWestfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem Kreis Gütersloh nicht erfolgreich war beziehungsweise
Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten
haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes
Nordrhein-Westfalen einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die
Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden kann.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist
der beauftragten Stelle der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 02 11/8 55 34 51 erreichbar oder
per EMail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de .