#KdM April 2024

Jährlich spätestens Ende März veröffentlichen die Gutachterausschüsse, die bei den Kreisen, den kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten angesiedelt sind, die Bodenrichtwerte zum 01. Januar des Jahres. Im Kreis Gütersloh gibt es seit Mitte letzten Jahres einen gemeinsamen Gutachterausschuss des Kreises und der Stadt Gütersloh, der in diesem Jahr die Bodenrichtwerte erstmals für das gesamte Kreisgebiet beschlossen hat. Zuvor wurden die Bodenrichtwerte für die Stadt Gütersloh von einem eigenen, städtischen Gutachterausschuss ermittelt.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh ermittelt mit den Bodenrichtwerten die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Neben den Bodenrichtwerten veröffentlicht der Gutachterausschuss auch die Immobilienrichtwerte 2024 und weitere Grundstücksmarktdaten des Kreises Gütersloh im aktuellen Grundstücksmarktbericht unter boris.nrw.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich jeweils auf den 01. Januar eines Jahres. Sie sollen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt beitragen und werden außerdem zur Verkehrswertermittlung und zur steuerlichen Bewertung herangezogen.

In der aktuellen Karte des Monats sehen Sie anhand des Farbverlaufs, wie sich die Bodenrichtwerte für Wohnen und für Gewerbe innerhalb des Kreises unterscheiden. Außerdem ist die aktuelle Bodenrichtwertkarte enthalten, der Sie für jede Bodenrichtwertzone den aktuellen Bodenrichtwert entnehmen können.


Zu sehen ist eine Darstellung der Bodenrichtwerte im Kreis Gütersloh anhand eines Farbverlaufs von hellblau (niedriger Bodenrichtwert) zu dunkelblau (hoher Bodenrichtwert) für den Bereich Wohnen.