Seit dem 14.01.2020 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage des Entwurfs des Landschaftsplans Gütersloh Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Einwendungsfrist endete am 14.02.2019!
Die vorgebrachten Einwendungen – sei es im Rahmen der angebotenen Online-Beteiligung oder über die bereits bekannten Wegen wie Bürgersprechstunden und schriftliche Eingaben – werden nun durch die Gremien beim Kreis Gütersloh gewertet und beraten. Der Kreistag entscheidet dann, wo den Eingaben gefolgt und der Plan noch einmal geändert wird.