Vom 14. Januar bis 14. Februar 2020 haben Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Offenlage des Landschaftsplans Gütersloh die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu äußern:
Schriftlich an den
Kreis Gütersloh
Untere Naturschutzbehörde
33324 Gütersloh
Zur Niederschrift während der Dienstzeiten bei der
Unteren Naturschutzbehörde
Kreishaus Rheda-Wiedenbrück
Wasserstraße 14
Gerne können Sie auch unsere online-Formulare nutzen. Digitale Einwendungen werden wie schriftliche Einwendungen gewertet:
Online-Einwendung zu den Festsetzungen
Online-Einwendung zu den Entwicklungszielen
Der Landschaftsplan gibt Entwicklungsziele für die Landschaft vor und setzt für besonders schutzwürdige Landschaftsteile Schutzgebiete fest. Ein weiterer Teil der Festsetzungen sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Landschaft, die aber nur im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen umgesetzt werden.
Genaue Informationen zu den Inhalten des Landschaftsplans finden Sie auf den Internetseiten der Abteilung Umwelt.